Ob als sichere Abstellmöglichkeit für das Auto, als Lagerfläche oder zur Vermietung an Dritte – eine Garage kann viele Funktionen erfüllen. Doch ganz gleich, wie sie genutzt wird: Wenn es um die Vermietung oder Anmietung geht, ist ein rechtlich sauber formulierter Garagenmietvertrag unerlässlich. Anders als bei klassischen Wohnraummietverträgen gelten hier teilweise flexiblere Regelungen – und genau das kann zu Unsicherheiten führen.
In diesem Artikel erfährst Du, wie ein guter Mietvertrag für eine Garage aufgebaut ist, welche Inhalte nicht fehlen dürfen und wo Du ein passendes Muster findest. Ob als Vermieter, der eine Garage unkompliziert vermieten möchte, oder als Mieter, der auf Nummer sicher gehen will – wir zeigen Dir, worauf Du achten musst. Zusätzlich geben wir Dir konkrete Tipps rund um Preisgestaltung, Kündigungsfristen, steuerliche Besonderheiten und typische Nutzungsregelungen. Du erfährst außerdem, wie Du mit einem kostenlosen „Mietvertrag Garage Muster“ ein rechtlich solides Dokument erstellst, das in Deiner individuellen Situation funktioniert und schützt.
Übrigens: In Städten wie München und Frankfurt kann eine Garage schnell bis zu 290 € monatlich kosten. Diese beachtlichen Mieten zeigen: Umso wichtiger ist es, dass Vertragsdetails von Anfang an glasklar sind. Spare Dir Ärger und Missverständnisse – mit einem sorgfältig erstellten Garagenmietvertrag, der auf einem vertrauenswürdigen Muster basiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtssicher vermieten oder mieten: Ein Garagenmietvertrag regelt alle wichtigen Punkte wie Mietdauer, Kündigungsfristen, Nutzung, Untervermietung und Haftung – Mustervorlagen von Anbietern wie Haus & Grund oder OERAG helfen bei der Erstellung.
- Regionale Preisunterschiede beachten: In Frankfurt können Garagenmieten laut ADAC bis zu 290 €/Monat betragen, in München bis zu 200 € – ein transparenter Vertrag schützt hier vor Kostenmissverständnissen.
- Flexiblere Kündigungsregeln nutzen: Da Garagen nicht dem Wohnraummietrecht unterliegen (sofern separat vermietet), können individuelle Kündigungsfristen vereinbart werden – ideal bei Kurzzeitmieten oder Zwischenvermietung.
- Steuern & Pflichtangaben nicht vergessen: Bei gewerblicher Vermietung kann Umsatzsteuer anfallen. Achte im Vertrag auf rechtssichere Formulierungen zur Steuer und nenne alle relevanten Vertragsinhalte.
Was muss in einem Mietvertrag für eine Garage zwingend stehen?
Ein belastbarer Garagenmietvertrag beginnt mit der klaren Benennung der Vertragsparteien – also dem Vermieter und dem Mieter. Dabei sind vollständiger Name, Adresse und gegebenenfalls weitere Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail entscheidend. Dies schafft nicht nur Transparenz und Verbindlichkeit, sondern ermöglicht auch eine schnelle Klärung bei Rückfragen oder Konflikten im Mietverhältnis.
Im nächsten Schritt muss das Mietobjekt exakt beschrieben werden. Es reicht nicht aus, „Garage“ zu schreiben. Details wie die genaue Lage (Straße, Hausnummer), Etage bei Tiefgaragen, Garagennummer, Größe in Quadratmetern, Bauart (Einzelgarage, Sammelgarage, Duplex-Garage etc.) und besondere Merkmale wie Stromanschluss oder ein Tor mit elektrischem Antrieb gehören in diesen Abschnitt. Wenn etwa Lademöglichkeiten für E-Autos vorhanden sind, sollte das explizit im Garagenmietvertrag aufgeführt und geregelt werden – inklusive eventueller Stromabrechnung.
Ein weiterer Pfeiler eines professionellen Vertrags ist die Definition der Mietdauer. Dabei kannst Du zwischen befristeten und unbefristeten Mietverhältnissen unterscheiden. Für eine dauerhafte Nutzung bietet sich meist ein unbefristeter Garagenmietvertrag mit Kündigungsfrist an; für temporäre Nutzung z. B. während eines Auslandsaufenthalts eine Befristung mit klar definiertem Enddatum. Ergänzend sind Regelungen zur automatischen Verlängerung sinnvoll – etwa durch stillschweigende Verlängerung, wenn keine Kündigung erfolgt.
Der Mietpreis muss transparent und vollständig dargestellt sein. Neben der monatlichen Miete sollten Zahlungsmodalitäten wie Fälligkeitstermin (z. B. „monatlich bis zum 3. Werktag“) und Zahlungsmethode (Banküberweisung, Dauerauftrag) enthalten sein. Wird die Garage gewerblich vermietet, ist zudem auf die Umsatzsteuerpflicht hinzuweisen – diese wird später noch näher erläutert.
Besonders wichtig sind auch klare Nutzungsbedingungen: Erlaube ausschließlich die Nutzung der Garage für die Unterstellung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder lasse Lagerung zu – aber definiere, was ausgeschlossen ist: z. B. Farb- und Lacklagerung, gewerbliche Nutzung, Betrieb von Maschinen, Lagern von brennbaren Materialien. Fehlen solche Regelungen, riskierst Du als Vermieter eine Zweckentfremdung und mögliche rechtliche Konsequenzen.
Nicht weniger bedeutend sind Haftungsregelungen im Falle von Vandalismus, Einbruch oder Elementarschäden. Der Vertrag sollte klären, ob der Vermieter für Schäden haftet, wenn z. B. das Garagentor defekt ist, oder ob der Mieter eine eigene Versicherung (z. B. Teilkasko, Hausrat) nachweisen muss. Auch Regressansprüche gegenüber Dritten und Verantwortlichkeiten bei durch unsachgemäßen Gebrauch entstandenen Schäden sollten geregelt sein.
Ebenso sollte im Garagenmietvertrag eine Regelung zur Instandhaltung und Reparatur enthalten sein. Wer ist für die Wartung verantwortlich? Übernimmt der Vermieter etwaige Reparaturen von Toren oder Beleuchtung, oder werden kleinere Wartungen wie Glühbirnenersatz dem Mieter übertragen? Je genauer dies im Vertrag festgehalten ist, desto niedriger ist das Streitpotenzial.
Gibt es Vorlagen oder Muster für Garagenmietverträge?
Ein Garagenmietvertrag Muster kostenlos oder als editierbare Datei kann Dir viel Arbeit abnehmen – vor allem wenn Du auf geprüfte Vorlagen aus vertrauenswürdiger Quelle setzt. Anbieter wie OERAG, Haus & Grund oder seriöse Plattformen wie Wordvorlagen.com bieten Layouts und Textbausteine, die rechtlich abgesichert sind.
Diese Vorlagen enthalten in der Regel bereits alle notwendigen Punkte: von der korrekten Parteienbezeichnung über die Mietdauer bis hin zu Regelungen über Kündigung, Untervermietung und Nutzungsbeschränkung. Du musst lediglich Deine individuellen Angaben ergänzen, z. B. Mietpreis, Adresse der Garage und besondere Vereinbarungen wie etwa die Erlaubnis zur Ladesäulen-Nutzung für E-Autos oder die geregelte Nutzung als Lager ohne brennbare Materialien.
Ein besonderer Vorteil dieser Vorlagen ist, dass sie aktuelle rechtliche Standards abbilden. Achte darauf, stets die neueste Version zu verwenden – alte Formulare enthalten oft veraltete Klauseln, z. B. zu Zahlungsverzug oder Kündigung, und könnten heute rechtlich angreifbar sein.
Ein gut gestalteter Garagenmietvertrag mit Untervermietung enthält zum Beispiel eine spezifische Klausel zur Weitervermietung: „Die Untervermietung der Garage ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.“ Solche Passagen kannst Du modular in Dein Dokument einbauen – entweder direkt in Feldern innerhalb der Word-Vorlage oder als Zusatzklausel.
Bei Bedarf lassen sich die Vorlagen auch in Tools wie Word oder PDF-Editoren anpassen und ausdrucken oder digital unterschreiben. Das spart Zeit – und schützt Dich dennoch vor typischen handwerklichen oder rechtlichen Fehlern.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der Vermietung von Garagen?
Da es sich beim Garagenmietvertrag – sofern nicht gemeinsam mit Wohnraum vermietet – um ein sogenanntes nicht wohnwirtschaftliches Mietverhältnis handelt, gelten die strengen Paragraphen des Mieterschutzgesetzes nicht. Das eröffnet Flexibilität, birgt aber auch Risiken.
Typischerweise wird eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart, orientiert an den Regelungen des BGB für Wohnraummietverhältnisse. Doch bei Garagen sind auch andere Regelungen möglich – z. B. ein Monat Kündigungsfrist oder sogar nur zwei Wochen, sofern dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Praktisch sind solche kurzen Fristen bei Kurzzeitvermietungen, wenn Garagen beispielsweise für Urlaubszeiten oder Zwischenlager genutzt werden.
Der Ausdruck „Garagenmietvertrag ohne Kündigungsfrist“ bedeutet nicht, dass gar keine Möglichkeit zur Kündigung besteht, sondern dass die Kündigung ggf. jederzeit ausgesprochen werden kann, etwa mit Wirkung zum Monatsende. Dies sollte explizit und klar umrissen werden, idealerweise mit der Formulierung: „Der Vertrag kann beiderseitig mit Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.“
Wichtig: Neben der ordentlichen Kündigung ist auch eine fristlose Kündigung möglich – etwa bei erheblichem Zahlungsverzug, zweckwidriger Nutzung wie gewerblicher Lagerung ohne Genehmigung oder Gefährdung durch Lagerung von Gefahrstoffen. Sprich in solchen Fällen immer eine schriftliche Abmahnung aus und dokumentiere Verstöße!
Tipp: Selbst bei besten Absichten sollte in den Vertrag eine Kündigungsklausel eingebaut sein. Fehlt diese, gelten gesetzliche Mindestregelungen – was im Streitfall ungünstig sein kann. Achte außerdem darauf, auch Form und Zugang der Kündigung festzulegen: „Kündigungen bedürfen der Schriftform per Brief oder E-Mail und gelten mit Zugang als wirksam.“
Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei der Garagenvermietung?
Die steuerliche Behandlung eines Garagenmietvertrags kann insbesondere für Vermieter problematisch werden, wenn sie nicht frühzeitig beachtet wird. Grundsätzlich gilt: Wird die Garage separat und nicht gemeinsam mit Wohnraum vermietet, kann die Mieteinnahme umsatzsteuerpflichtig sein.
Das bedeutet konkret: Wenn Du als Vermieter nicht zur Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG optierst, sondern umsatzsteuerpflichtig bist, musst Du die Miete zzgl. 19 % Mehrwertsteuer ausweisen. Vertragsformulierungen wie „Die Miete beträgt monatlich 100 €, zuzüglich derzeit geltender Umsatzsteuer in Höhe von 19 %“ sind hier Pflicht.
Diese Regelungen gelten nicht nur für gewerbliche Vermieter, sondern auch für Privatpersonen, wenn sie mehrere Garagen oder Stellplätze vermieten und daraus regelmäßige Einnahmen generieren. Bei Unsicherheit über die Zuordnung hilft eine Rücksprache mit einem Steuerberater, denn ein falscher Umgang mit Umsatzsteuerpflicht kann teure Nachforderungen vom Finanzamt nach sich ziehen.
Eine weitere steuerliche Besonderheit ergibt sich bei der Versteuerung der Mieteinnahmen im Rahmen der Einkommensteuer. Auch Einnahmen aus sogenanntem „privatem Grundstücksvermögen“ wie Garagen müssen im Rahmen der Anlage V zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. Selbst wenn keine Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, sind dennoch die Einnahmen korrekt zu versteuern.
Besondere Vorsicht gilt, wenn Garagen an Familienangehörige vermietet werden – das Finanzamt prüft hier, ob angemessene Miete verlangt und real bezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, kann eine steuerliche Anerkennung versagt werden.
Was kostet eine Garage zur Miete – und wie unterscheiden sich die Preise regional?
Die Kosten für die Anmietung oder Vermietung einer Garage hängen stark von der geografischen Lage, der Nutzungsart und der Ausstattung ab. Während in Großstädten wie Frankfurt oder München Garagenpreise teils über 200 € monatlich liegen, kosten vergleichbare Objekte in Erfurt oder Bochum nur 50-80 €. Die Nachfrage, das Parkplatzangebot in der Umgebung und zusätzliche Features wie elektronische Torsteuerung, Ladestation oder zentraler Standort wirken sich stark auf den Preis aus.
Laut ADAC liegen die Spitzenmieten in Frankfurt bei bis zu 290 €, in München bei rund 200 €. In Außenbezirken oder kleineren Städten sinken die Kosten jedoch oft deutlich, teilweise auf unter 40 € monatlich. Wichtig: Diese Preise sind Kaltmieten, häufig kommt noch eine Pauschale für Strom oder Reinigung hinzu.
Für Vermieter lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich über Plattformen wie ImmoScout24, Immowelt oder Immonet, um einen marktgerechten Mietpreis festzulegen. Gleichzeitig sollten Betriebskosten und ggf. geplante Instandhaltungsmaßnahmen bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden – etwa „inkl. Nebenkosten“ oder als separate Position im Mietvertrag.
Für Mieter wiederum gilt: Prüfe, ob der Mietpreis angemessen ist und keine versteckten Kosten wie Strompauschalen oder Verwaltungsgebühren enthalten sind. Kläre auch, ob eine Mehrwertsteuer inkludiert ist oder du als Unternehmer ggf. den Vorsteuerabzug nutzen kannst.
Garagen zählen zudem zu den am stärksten preissteigenden Immobilienobjekten. Gerade in Innenstadtlagen gelten sie nicht nur als Nutzfläche, sondern als potenziell wertsteigernde Anlage – auch angesichts steigender E-Mobilität und Wohnungsknappheit. Ein langfristiger Garagenmietvertrag kann sich daher auch durch eine gesicherte Miete lohnen.
Auf welche Punkte muss man bei der Verwendung eines Musters besonders achten?
Ein Mietvertrag, egal ob aus einem kostenlosen „Garagenmietvertrag Muster“ oder einer Vorlage bei Wordvorlagen.com, muss individuell angepasst werden. Standardformulierungen können als Basis dienen, doch Zusätze wie Angaben zu Stromanschluss, Lademöglichkeit, Untervermietung oder baulichen Besonderheiten einer Duplexgarage musst Du selbst einfügen.
Achte vor allem darauf, dass alle Felder ausgefüllt und keine Lücken im Vertrag bleiben – fehlende Angaben zu Mietbeginn, Kündigung oder Umsatzsteuer können im Ernstfall rechtlich ungültig sein. Prüfe außerdem, ob Du eventuell Sonderregelungen brauchst, z. B. bei mehreren Mietparteien oder Nutzung durch Gesellschaften.
Verwende nur aktuelle und rechtssichere Vorlagen – idealerweise solche, die das aktuelle Mietrecht und DSGVO-konforme Hinweise enthalten. Quellen wie OERAG, Haus & Grund oder begehrte Word-Dokumente von Wordvorlagen.com gelten als besonders zuverlässig.
Wenn Du Dir bei einzelnen Punkten nicht sicher bist, hol Dir rechtlichen Rat – gerade bei gewerblicher Vermietung, regelmäßiger Weitervermietung oder mehreren Stellplätzen ist dies sinnvoll. Ein professioneller Mietvertrag schützt nicht nur rechtlich – er schafft auch Vertrauen in der Geschäftsbeziehung.
Dein nächster Schritt zum sicheren Garagenmietvertrag
Ein gut formulierter Garagenmietvertrag ist mehr als nur eine Formalität – er ist ein wirksames Schutzinstrument für beide Seiten. Du hast nun erfahren, welche Inhalte unverzichtbar sind, welche besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Du mithilfe bewährter Muster Zeit und Unsicherheit sparst. Besonders wichtig: Stimme alle Angaben genau auf Deine individuelle Situation ab und verwende aktuelle Vorlagen von vertrauenswürdigen Quellen wie OERAG oder Haus & Grund.
Ob es um die Kündigungsfrist, Nutzungsart, Reparaturverantwortung oder die Umsatzsteuer geht – ein detaillierter und schriftlicher Vertrag sorgt für klare Spielregeln. Damit erhältst Du als Vermieter Kontrolle und rechtliche Absicherung, während Du als Mieter volle Transparenz über Rechte und Pflichten genießt.
Also: Hast Du bereits eine Garage im Blick oder möchtest Du demnächst eine vermieten? Dann nimm Dir jetzt die Zeit, den passenden Mietvertrag aufzusetzen – am besten mit einem durchdachten und rechtssicheren Muster. So parkst Du nicht nur Dein Fahrzeug sicher, sondern auch Deine Rechte – sauber geregelt und zukunftssicher.
Häufige Fragen rund um das Thema Mietvertrag Garage Muster
Brauche ich unbedingt einen schriftlichen Garagenmietvertrag?
Ja, unbedingt! Auch wenn mündliche Absprachen grundsätzlich gültig sein können, bietet ein schriftlicher Vertrag klare Sicherheit für beide Seiten. Er dokumentiert Rechte und Pflichten – besonders bei Zahlung, Kündigung oder Streitfällen – und ist gerichtsfest.
Wo bekomme ich kostenlose Muster für einen Garagenmietvertrag?
Du findest rechtssichere Vorlagen z. B. bei der OERAG, bei Haus & Grund oder auf Wordvorlagen.com. Diese „Garagenmietvertrag Muster kostenlos“ helfen Dir beim schnellen und rechtssicheren Start.
Gilt beim Garagenmietvertrag das Mieterschutzgesetz?
Nur wenn die Garage gemeinsam mit einer Wohnung vermietet wird. Wird sie separat vermietet, gelten andere Regelungen – insbesondere in Bezug auf Kündigungsfristen und Schutzrechte des Mieters.
Was darf ich in einer gemieteten Garage lagern?
Das hängt vom Vertrag ab. Zugelassen ist meistens nur das Abstellen von Fahrzeugen. Verboten sind Lagerungen von Gefahrstoffen, gewerblicher Betrieb oder Möbel. Diese Punkte sollten im Vertrag spezifisch geregelt sein.
Kann ich eine Garage auch kurzfristig oder ohne Kündigungsfrist vermieten?
Ja. Du kannst eine Garage auch flexibel mit kurzen Fristen vermieten – etwa bei Zwischennutzung oder Zwischenlagerung. Voraussetzung ist, dass dies im Garagenmietvertrag eindeutig geregelt ist.